Schutzkonzept

Kinder- und Jugendschutzkonzept des Kulturvereins Aktivokal e.V.

Inhaltsverzeichnis

1. Leitbild                                                                                                                                                    

2. Personalverantwortung                                                                                                              

3.  Verhaltenskodex                                                                                                                             

4. Fortbildungen                                                                                                                                     

5.Partizipation                                                                                                                                         

6. Präventionsangebote                                                                                                                   

7. Beschwerdesystem                                                                                                                       

8. Handlungsleitfaden/ Kinderschutz nach § 8a SGB XIII                                       

9. Anlagen                                                                                                                                                   

1. Leitbild

AKTIVOKAL – Wer sind wir?

Wir sind Menschen, die sich der Sprache, dem Gesang, der Stimmausbildung, der Chormusik und Chören seit vielen Jahren in besonderer Weise verbunden fühlen. Aus der Verbundenheit heraus sind Ideen entstanden und die Verpflichtung ist erwachsen, Sprache und Gesang eine neue, aktive Stimme zu geben.

Mitglieder von AKTIVOKAL sind Chorleiterinnen und Chorleiter, Komponisten, aktive professionelle und ehrenamtliche Sängerinnen und Sänger und Förderer des Gesangs. Wir haben uns auf Initiative von Klaus Levermann zusammengeschlossen. AKTIVOKAL ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Menden (Sauerland). Der Verein arbeitet gemeinnützig.

Wir sind keine Konkurrenz zu bereits bestehenden gesangs-, musik- und stimmbildenden Einrichtungen und Initiativen. Wir schätzen die zurzeit geleistete Arbeit aller „VokalAktiven“ sehr! Wir bieten nur zusätzlich Neues, Ergänzendes und Unterstützendes. Erfolg gibt es nur gemeinsam.

AKTIVOKAL – Was ist unser Ziel?

Wir wollen Sprache und Singen wieder interessant und spannend machen. Überall wird gesungen. In jeder Art von Konzerten, in Operetten und Opern, in Fußballstadien, bei allen denkbaren Festen und Feiern, öffentlich und privat. Singen ist ausgedrückte Lebensfreude. Singen ist Kultur pur. Wir wollen Gesang in allen Bereichen unserer Gesellschaft fördern, vom Kindergarten bis zum Altenheim, in Schulen, Vereinen, Clubs, in Familien und Freundeskreisen.

Wir wollen die Bedeutung des Singens, des Gesangs, der Chormusik wieder stärker in das Bewusstsein der Menschen bringen.

Gleichzeitig wollen wir aktiv dafür arbeiten, dass kulturelle Werte des Gesangs und des Liedguts nicht verloren gehen und nicht in Vergessenheit geraten.

AKTIVOKAL – Was treibt uns an?

Uns bewegt die Sorge, dass Kulturgüter verloren gehen, dass mehr und mehr vergessen wird, zu singen, dass Singen seine Bedeutung verliert. Wir wissen, und es ist durch vielfältige Studien bewiesen: Singen stärkt Körper, Geist und Seele. Singen ist aktives Hirnjogging. Singen hält gesund und fit. Singen hilft, gesund älter zu werden. Wir wollen erreichen, dass Singen in allen Bereichen der Gesellschaft wieder einen höheren Stellenwert bekommt und gefördert wird. Wir wissen, dass es bei gutem Gesang nicht an Zuhörern und echtem Interesse mangelt, aber es mangelt an Menschen, die bereit sind, aktiv mitzusingen. Der Grund dafür ist ebenso eindeutig: Gemeinschaftliches Singen hat den einstmals hohen Stellenwert verloren.

AKTIVOKAL – Kinder- und Jugendarbeit

Ein wichtiger Bestandteil unseres Vereins ist unser Kinderchor, die Aktivokal Kids. Hier dürfen schon unsere jüngsten Vereinsmitglieder die positive Wirkung des Singens in einer Gemeinschaft unter einer engagierten Chorleitung erleben. Die Kinder und Jugendlichen können und sollen sich engagiert an Projekten beteiligen, sie gründen Freundschaften, finden Zusammenhalt und Gemeinschaft und erleben Selbstwirksamkeit.

Wir tragen die Verantwortung für unsere Vereinsmitglieder, im besonderen Maße die für unsere minderjährigen Mitglieder. Daher ist es unser Bestreben, diese in einem sicheren Umfeld in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen.

Der Verein verpflichtet sich, das Wohl aller Kinder und Jugendlichen zu sichern und in allen Handlungen an deren Schutz und Förderung zu denken.

Es ist erklärtes Ziel jegliche Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung im Verein zu verhindern.

Alle in unserem Verein tätigen Personen haben das Recht, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen oder anderen Merkmalen, respektvoll behandelt zu werden.

Diskriminierung im Verein wird nicht toleriert.

2. Personalverantwortung

Alle im Rahmen der Chorarbeit tätigen Personen verpflichten sich, sich mit der Prävention von sexualisierter Gewalt und anderen Formen der Kindeswohlgefährdung auseinanderzusetzen.

Dies betrifft

  • Die Chorleitung unserer Chöre
  • Die Vorstandsmitglieder
  • Personen, die für Projekte hinzugezogen werden und/oder regelmäßig Kontakt zu unseren minderjährigen Vereinsmitgliedern haben.

Sie alle verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen, fördernden und respektvollen Umgang mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen (s. Anlage, S.8 Selbstverpflichtungserklärung).

Wir setzen keine Personen ein, die rechtskräftig wegen einer in § 72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt sind. Gemessen nach Art, Dauer, Intensität des Kontakts zu Minderjährigen sowie der rechtlichen Bestimmungen nach § 72 a SGB VIII sind genannte Personen verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen. Dieses wird seitens des Vereins angefordert (s. Anlage, S.10 Aufforderung zur Vorlage eines Führungszeugnisses).

Das Chorleitungsteam und die genannten Ansprechpersonen/Fachpersonen unterliegen der Schweigepflicht, sind aber bei allen Belangen, die nicht nur das einzelne Kind/Jugendlichen betreffen gemäß des Handlungsleitfadens im vertraulichen Austausch.

So sollten auftretende Probleme frühzeitig erkannt und angesprochen werden, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Über den vereinsinternen Dialog hinaus sollten Angebote der Hilfe– gemeinsam mit den Kindern oder Jugendlichen und/oder den Eltern – gesucht und wahrgenommen werden. Alle Beteiligten gehen nach dem Handlungsleitfaden vor (siehe Punkt 8). Adressen von Beratungsstellen sind weiter hinten benannt (s. Seite 5 Präventionsangebote). Für die Kinder und Jugendlichen, die sich nicht an die Ansprechpersonen wenden möchten, werden Adressen für Beratungsangebote sichtbar gemacht (Aushang/Flyer).

3. Verhaltenskodex

Wir achten und fördern die Persönlichkeit und die persönlichen Ziele der Kinder und Jugendlichen.

Wir setzen uns für ein gleichberechtigtes und solidarisches Miteinander ein.

Wir nehmen die Probleme, Wünsche und Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen ernst und behandeln sie gleichberechtigt.

Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um und achten individuelle Grenzen.

Wir fördern einen offenen und toleranten Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, auch mit Problemen der psychischen, physischen und sexuellen Gewalt.

Wir werden das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche und seelische Unversehrtheit achten und keine physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben.

Die besondere Vertrauensstellung, die wir als Chorleitende und Vorstandsmitglieder genießen, nutzen wir in keiner Weise böswillig aus.

Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor sexuellem Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung seitens Dritter.

Sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten der Kinder und Jugendlichen, aber auch der BetreuerInnen akzeptieren wir nicht, sondern schreiten aktiv ein und informieren AnsprechpartnerInnen.

Verdachtsmomenten gehen wir sensibel und unvoreingenommen nach und achten darauf, aus diesem Verdachtsmoment entstehende Ausgrenzungen und Verdächtigungen zu vermeiden.

AnsprechpartnerInnen innerhalb des Vereins in Konfliktfällen sind uns bekannt, wir vermeiden Alleingänge und nehmen nötigenfalls auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wir kommen unserer Betreuungs- und Aufsichtspflicht nach bestem Wissen und Gewissen nach und holen uns bei Fragen und Problemen den Rat von KollegInnen. 

Wir sind bestrebt, unsere Kenntnisse, z.B. durch den Besuch entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen zur Sensibilisierung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, stetig zu verbessern und auszuweiten.

4. Fortbildungen

Es wird Sorge dafür getragen, dass das Chorleitungsteam und die Ansprechpartner/Fachpersonen an den für sie vorgesehenen Pflichtfortbildungen teilnehmen.

(s. Anlage, S. 11 Übersicht Fortbildungen)

5. Partizipation

Die Kinder und Jugendlichen kennen ihre Rechte innerhalb der Chorgemeinschaft und des Vereins.

Sie sollten dazu befähigt und ermutigt werden, ihre Meinung und Unwohlsein zu äußern. Darüber hinaus werden sie an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt. Dazu zählen Liedwünsche, Mitbestimmung bei der Auswahl von Bühnenoutfits, aber auch die Heranführung an inhaltliche und organisatorische Konzertorganisation.

Die Chorleitung hört Beschwerden und Kritik an und nimmt diese ernst.

Strukturen für Beschwerden werden durch die Einrichtung von ChorsprecherInnen und außenstehende Bezugspersonen geschaffen (siehe auch Punkt 7-Beschwerdesystem).

6. Präventionsangebote

Der Fokus der Präventionsangebote liegt darauf, die Selbstwirksamkeit der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Dafür braucht es auch Aufklärung über Themen, die gesellschaftliche Tabuisierung erfahren, wie zum Beispiel sexualisierte Gewalt und psychische Erkrankungen. Um den damit einhergehenden Stigmatisierungen und negativen systemischen Auswirkungen auf die Gruppe vorzubeugen, werden Angebote gemacht, um die Beteiligten für diese Themen zu sensibilisieren. Zu einem „safe space“ gehört es, mit allen Eigenheiten angenommen und wertgeschätzt zu werden und bei Bedarf Hilfe zu erfahren. In einer Gemeinschaft von Minderjährigen und jungen Erwachsenen ist es wichtig, den Betroffenen und der Gruppe die passende professionelle Hilfe anzubieten, die auf fachlicher Ebene unterstützend wirken kann (Handlungsleitfaden, s. Seite 12).

Beratungs- und Präventionsangebote Sexualisierte Gewalt:


Selbstbehauptung:


Psychische Erkrankungen/ Suchtverhalten:


Jugendmedienschutz / Umgang mit sozialen Medien 


Allgemeine Anlaufstellen 

  • Zweckverband für psychologische Beratungen und Hilfen, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche beratungsstelle-menden@zfb-iserlohn.de
  • Caritasverband Iserlohn, Hemer, Menden, Balve e.V. Familien- und Erziehungsberatungsstelle www.caritas-familienberatung.de
  • https://www.caritas-campus.de/ 
  • https://www.deutsche-chorjugend.de/chor-mit-sicherheit-2/


7. Beschwerdesystem

Um die Beschwerdewege möglichst niederschwellig zu halten, richten wir möglichst viele Kommunikationswege ein.

Unseren Kindern und Jugendlichen werden Adressen von Vertrauenspersonen genannt (ChorsprecherInnen, Eltern, Vorstandsmitglieder).

Neben der Chorleitung wird mindestens eine weitere erwachsene Ansprechperson genannt, die den SängerInnen bekannt und vertraut ist. Diese ist persönlich ansprechbar und per E-Mail und Telefon erreichbar.

Die Nummer gegen Kummer (11611), das Hilfetelefon sexueller Missbrauch (0800 22 55 530), Adressen von Fachberatungsstellen vor Ort oder andere Möglichkeiten der anonymen Kontaktaufnahme werden veröffentlicht und sind allen Kindern und Jugendlichen bekannt und zugänglich.

8. Handlungsleitfaden/ Kinderschutz nach § 8a SGB XIII

Interventionsplan

Die Chorleitungen und alle mit Minderjährigen in Kontakt Tretenden sind sich ihrer Funktion und Verantwortung auch in Bezug auf Gefährdungen des Kindeswohls im Sinne des § 8a SGB VIII bewusst. Bestehen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls, dann handeln sie gemäß dem Handlungsleitfaden („Notfallplan“) der Deutschen Chorjugend (s. Anlage, S-12 Notfallplan). Dabei geht es zu Beginn um die Sondierung. Bei Bekanntwerden eines Falles wird zunächst mit den Fachkräften (s. / Adressenliste) differenziert ermittelt, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Nachfolgend wird nach individueller Absprache gehandelt.

Wichtige, hervorzuhebende, Schritte sind

Ruhe bewahren

Auch wenn es in einer akuten Situation schwerfällt, schützt Ruhe vor übereilten und/oder falschen Reaktionen.

Zuhören, erste Lageeinschätzung

Wir hören Betroffenen zu, nehmen geäußerte Probleme ernst, beobachten das Verhalten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und ermutigen es, sich mitzuteilen.

Wir sichern Diskretion zu und besprechen mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen unsere weitere Vorgehensweise.

Wir sondieren, ob akute Hilfe nötig ist. In den meisten Fällen ist ein unmittelbares Handeln nicht nötig. Es kann dennoch zu Situationen kommen, die ein schnelles Eingreifen erfordern (das Opfer von der verdächtigen Person trennen, akute Kindeswohlgefährdung, etc.). Hier sind zunächst verantwortliche Ansprechpartner zu informieren (Vorstand). Sind diese nicht zu erreichen, ist die Notrufnummer des Jugendamtes (02373 903386, außerhalb der Sprechzeiten 01603277124) zu kontaktieren.

Sich selbst Hilfe holen

Wir ziehen eine Person unseres Vertrauens zu Rate und besprechen unsere Wahrnehmung. Ungute Gefühle sollten unbedingt zur Sprache gebracht werden. Das hilft bei der Planung weiterer Handlungsschritte.

Daraufhin werden die Ansprechpersonen im Verein kontaktiert.

Fachberatung einholen

Liegt der begründete Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor, wird eine Fachberatungsstelle kontaktiert.

Mögliche AnsprechpartnerInnen: